
Bild: Gigabit-Kompetenz-Team Berlin
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Name: Anika Wiest
Email: anika.wiest@senweb.berlin.de
Telefon: (030) 9013-8423
Seit November 2019 wurden 3.739 Bedarfsmeldungen durch Bürger:innen und Unternehmen über das Gigabit-Portal Berlin registriert (Stand 28.02.22).
Ausweislich des vom herausgegebenen Breitbandatlas (Stand Mitte 2021) existiert im Land Berlin eine gigabitfähige Breitbandverfügbarkeit von 94 % bei Haushalten.
Ausweislich des vom herausgegebenen Breitbandatlas (Stand Mitte 2021) existiert im Land Berlin eine gigabitfähige Breitbandverfügbarkeit von 76 % bei Gewerbestandorten.
Mittelfristiges Ziel des Landes Berlin ist es, bis spätestens 2025 über eine flächendeckende Gigabit-Versorgung – technologieübergreifend – zu verfügen.
Glasfaser bis in die Wohnung – Mit dieser Technologie bezeichnet man das Verlegen von Lichtwellenleitern bis in die Wohnung des Anschlussinhabers. Dort kann das Signal wahlweise über Lichtwellenleiter weitergeführt oder nach Signalumwandlung als elektrisches Signal bis zum Endgerät weitergeleitet werden. Mit Fiber-to-the-home (FTTH) sind aus technischer Sicht symmetrische Datenraten von über 1 Gbit/s möglich. FTTH wird insbesondere in Mehrfamilienhäusern und in der Wohnungswirtschaft eingesetzt. Im Bereich der Einfamilienhäuser sind FTTH und FTTB (Fiber-to-the-building) identisch.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Hybrid-Fiber-Coax-Netze werden in Deutschland weitläufig für die TV-Nutzung sowie schnelle Internet-Zugänge eingesetzt. Im Zuge einer Modernisierung ebendieser Netze wird der Glasfaseranteil stetig erhöht und die Glaserfaser immer näher an den Endkunden herangeführt. Auf diese Weise sind schon heute Bandbreiten bis 1 Gbit/s darstellbar.
Der seit 2019 verbreitete Mobilfunkstandard 5G ermöglicht in der mobilen Anwendung hohe Bandbreiten und verringert Latenzzeiten in erheblichem Maße. Dadurch verkürzt sich jedoch auch die Reichweite der einzelnen Basisstation und die Anforderungen an die entsprechende Infrastruktur steigt – sowohl im Hinblick auf die Anzahl als auch die Anbindung der Basistationen.
Telekommunikationsunternehmen
Hiermit willige ich der Kontaktierung durch ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen unter den von mir angegebenen Kontaktangaben ein. Ein Ausschluss einzelner Unternehmen ist nicht möglich.
Ein Widerruf der Einwilligung zur Kontaktierung ist jederzeit möglich. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht für eine Kontaktaufnahme verwendet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Meine Widerrufserklärung kann ich per E-Mail an das Gigabit-Kompetenz-Team Berlin (gkt@gigabit.berlin.de) richten.
Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzerinnen und Nutzer über die Art, den Umfang und den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin im Zusammenhang mit dem Gigabit-Portal Berlin informieren.
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
III B – Digitalisierung, Mobilität, Gesundheitswirtschaft, Medien und Kreativwirtschaft
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Telefonnummer: 030/9013-8169
E-Mail: post@senweb.berlin.de
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Telefonnummer: 030/9013-8431
E-Mail: datenschutz@senweb.berlin.de
Beim Aufrufen des Gigabit-Portal Berlin werden aus technischen Gründen und zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Funktionalität Daten erhoben. Rechtsgrundlage ist ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 f DSGVO an der Betriebssicherheit der Website.
Die Erfassung von Bedarfsmeldungen und Daten zum Immobilen-Eigentum im Land Berlin dient der Ermittlung und Darstellung des Ausbaubedarfs und der Verbesserung der Gigabitinfrastruktur im Land.
Für die Bedarfsmeldungen und Eigentumsdaten werden die eingegebenen Daten auf den IT-Systemen der Plattform gigabit.berlin.de gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung der Angaben erfolgt auf einer Datenbank des Dienstleisters geoSYS, der den technischen Betrieb der Anwendung im Auftrag der Verantwortlichen Stelle verantwortet.
Alle Bedarfsmeldungen werden in drei Generalisierungsstufen und zu folgenden Zwecken verarbeitet: 1.) Für die öffentliche Kommunikation wird die Anzahl an Bedarfsmeldungen auf einer Karte dargestellt. 2.) Für den zugangsbeschränkten Austausch mit Infrastrukturbetreibern werden Bedarfsmeldungen in einer räumlichen Auflösung auf Straßenzugebene oder vergleichbar vorgehalten. 3.) Alle unverarbeiteten adress- bzw. punktgenauen Bedarfsmeldungen sind ausschließlich berechtigten Personen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und den Mitarbeitern des BKT Berlin als Dienstleister im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zugänglich. Für alle Bedarfsmeldungen gilt:
Für alle Eigentums-Daten gilt:
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung der Bedarfsmeldungen ist die Einwilligung der Meldenden, Art.6 Abs.1 Buchst. a DS-GVO.
Im Übrigen beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), § 2 Abs. 1 Informationsverarbeitungsgesetz und Art. 67 Abs. 1 Nr. 1 der Verfassung von Berlin und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes.
Bei jedem Aufruf der des Gigabit-Portal Berlin werden die folgenden Daten (Serverlogs) erhoben:
Bei der Bedarfsmeldung werden zwischen der Einzelbedarfsmeldung und der erweiterten Bedarfsmeldung unterschieden. Entsprechend unterscheiden sich die möglichen Angaben durch den Nutzer und damit die im Rahmen der jeweiligen Bedarfsmeldung verarbeiteten Daten.
Bei der Einzelbedarfsmeldung werden folgende Daten erfasst:
Bei der erweiterten Bedarfsmeldung werden zusätzlich folgende Daten erfasst:
Bei den Daten zum Immobilien-Eigentum werden folgende Daten erfasst:
Ziel des Gigabit-Portal Berlin ist es, die Bedarfsmeldungen und Daten zum Immobilien-Eigentum den in Berlin tätigen Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Über einen passwortgeschützten Bereich erhalten registrierte Telekommunikationsunternehmen Einsicht in die Bedarfsmeldungen und Eigentumsdaten. Dabei können die Telekommunikationsunternehmen Bedarfsmeldungen in einer räumlichen Auflösung auf Straßenzugebene oder vergleichbar abrufen, die durch den Nutzer eingegeben werden. Nur wenn der Nutzer der Kontaktaufnahme zustimmt, kann das Telekommunikationsunternehmen jegliche Daten abrufen, die durch den Nutzer eingegeben werden. Bei den Daten zum Immobilien-Eigentum wird mit Absenden der Daten der Kontaktaufnahme eingewilligt.
Zudem übermittelt das Gigabit-Kompetenz-Team den Telekommunikationsunternehmen regelmäßig die aktuelle Anzahl der Bedarfsmeldungen.
Die Telekommunikationsunternehmen schließen im Vorfeld der Freischaltung für den passwortgeschützten Bereich eine Erklärung zur Nutzung der Daten mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ab.
Diese enthält Regelungen zu:
Für das Telekommunikationsunternehmen gilt:
Der Nutzer ist berechtigt jederzeit Informationen darüber einzufordern, welche Telekommunikationsunternehmen Zugriff auf die Daten des Gigabit-Portal Berlin haben.
Eine mögliche Kontaktierung des Nutzers durch ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen erfolgt nur bei Zustimmung der Kontaktaufnahme. Ein Widerruf der Einwilligung zur Kontaktierung ist jederzeit möglich. Die Kontaktdaten werden dann nicht länger für den Abruf durch Telekommunikationsunternehmen bereitgehalten. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Eine Widerrufserklärung kann jederzeit per E-Mail an das Gigabit-Kompetenz-Team Berlin gerichtet werden. Registrierte Nutzer können den Widerruf auch im Nutzerkonto durchführen.
Die Bedarfsmeldungen werden zunächst für 24 Stunden gespeichert, bis der Nutzer den Anmeldelink bestätigt. Andernfalls wird die Bedarfsmeldung gelöscht. Nach Bestätigung werden die Bedarfsmeldungen grundsätzlich bis zu 3 Jahre in der Datenbank gespeichert. Alle 6 Monate erfolgt eine Überprüfung der Bedarfsmeldungen, um die Gültigkeit der Bedarfsmeldung zu überprüfen.
Die Daten zum Immobilien-Eigentum werden niedrigschwellig mittels Einwilligung-Häkchen bestätigt und grundsätzlich bis zu 3 Jahre in der Datenbank gespeichert.
Die Mitteilung von Bedarfsmeldungen und Eigentumsdaten durch die Nutzer und die damit verbundene Bereitstellung von Daten erfolgt ausschließlich freiwillig.
Betroffene, deren Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e und f DS-GVO verarbeitet werden, haben das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Im Falle eines Widerspruchs verarbeitet die verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, die verantwortliche Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die gegenüber den Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Betroffene, die in die Verarbeitung ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen den von der Datenverarbeitung Betroffenen darüber hinaus folgende Rechte zu:
Die betroffene Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
Werden Daten aufgrund einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO) mithilfe automatisierter Verfahren verarbeitet, haben Betroffene nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Wenn Betroffene von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die verantwortliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Jede betroffene Person hat das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes eines mutmaßlichen Verstoßes, zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219, 10969 Berlin (Besuchereingang: Puttkamerstr. 16-18);
Telefon: 030/13889–0; Telefax: 030/215 5050;
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Weitere Informationen können dem offiziellen Internetauftritt der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (https://www.datenschutz-berlin.de) entnommen werden.
Ihr Konto samt allen Bedarfsmeldungen wird endgültig gelöscht!
Vielen Dank für Ihre Bedarfsmeldung!
Sie haben einen Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
Bitte bestätigen Sie diesen innerhalb von 24 Stunden.
Anschließend wird Ihr Bedarf gespeichert.
Die registrierten Telekommunikationsunternehmen können Ihre Bedarfsmeldung einsehen.
Haben Sie der Kontaktaufnahme zugestimmt, können Sie auch direkt durch ein Telekommunikationsunternehmen kontaktiert werden.
Bei Nichtbestätigung wird die Bedarfsmeldung nach 24 Stunden gelöscht.
Sollten Sie dei E-Mail nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.
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Vielen Dank für Ihre Bedarfsmeldung! Ihr Bedarf wurde gespeichert.
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